Anforderungen an ethisches Geschäftsgebahren
Ericsson legt großen Wert auf ethisches Geschäftsgebahren.
Als Lieferant dürfen Sie weder direkt noch indirekt unzulässige Zahlungen, Geschenke, Sponsoring, Spenden, Bewirtung, Unterkunft oder unzulässige Leistungen anbieten, versprechen, geben, fordern, vereinbaren, annehmen oder akzeptieren, um einen persönlichen oder geschäftlichen Vorteil von einem Amtsträger oder Mitarbeiter oder Vertreter eines staatlichen oder privaten Unternehmens zu erhalten oder diesem einen solchen zu verschaffen. Dies kann Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen wie Arbeitsgenehmigungen umfassen.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie Ericsson gegenüber offen legen, ob ein Amtsträger oder ein Mitglied seiner Familie eine finanzielle Mehrheitsbeteiligung an Ihrem Unternehmen hat oder ob Sie in sonstiger Weise mit Amtsträgern verbunden sind.
Außerdem erwarten wir von Ihnen, dass Sie offenlegen, ob Sie einen ehemaligen Mitarbeiter von Ericsson oder ein Familienmitglied dieses Mitarbeiters engagieren oder beschäftigen, der/das direkt an den Vertragsverhandlungen oder der Erfüllung des Vertrages mit Ericsson beteiligt ist, sowie jede andere Situation melden, die einen Interessenkonflikt darstellen kann, und mit Ericsson zusammenarbeiten, um die Möglichkeit eines Interessenkonflikts zu reduzieren.
Verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen
Die Beschaffung von Rohstoffen erfolgt oft aus Hochrisiko- und Konfliktgebieten. Daher sind von Ihnen als Lieferant spezifische Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht erforderlich.
Die Sorgfaltspflicht muss mit den relevanten Teilen der OECD-Due-Diligence-Leitlinien übereinstimmen, d h. alle Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten fallen unter diese Anforderung.
Eine detailliertere Anleitung zur Erfüllung dieser Anforderung bietet Ericsson in einer separaten Schulung zum Thema Konfliktmineralien - Conflict minerals.
Korruptionsbekämpfung
Ericsson verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Korruption und finanziellen Unregelmäßigkeiten.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie eine Kultur der Integrität fördern, die auf Transparenz, Compliance und ethischem Geschäftsgebahren basiert.
Bestechungsgelder und Schmiergelder
Kein Vertreter von Ericsson darf in irgendeiner Form Bestechungsgelder, Schmiergelder oder einen anderen rechtswidrigen oder unethischen Vorteil verlangen oder annehmen.
Geschenke und Bewirtung
Bieten Sie als Lieferant Mitarbeitern von Ericsson oder Dritten, die im Namen von Ericsson tätig sind, keine Geschenke an, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen könnten. Handeln Sie bei Geschäftsbeziehungen immer vorsichtig, damit Sie nicht in Situationen mit Interessenkonflikten geraten.
Einige Geschenke oder Vorteile dürfen in keinem Fall angeboten oder angenommen werden. Das sind u. a. Geld, Darlehen, Geschenkgutscheine, Schmiergelder, Arbeitstätigkeiten für private Zwecke, unethische Vorteile, Urlaube oder ähnliche Vorteile, die sich an Einzelpersonen richten.
Amtsträger
Für den Umgang mit Behörden und deren Mitarbeitern oder Vertretern gelten strengere Regeln. Amtspersonen dürfen weder direkt noch indirekt Wertgegenstände oder geldwerte Leistungen versprochen, angeboten oder auf andere Weise übergeben werden.
Schmiergeldzahlungen
Inoffizielle Zahlungen, die von Amtspersonen zur Beschleunigung oder Durchführung routinemäßiger Verwaltungsmaßnahmen verlangt werden (z. B. für die Erteilung von Visa, Genehmigungen oder Lizenzen), werden von Ericsson nicht gestattet.
Betrug und Veruntreuung
Ericsson akzeptiert weder Betrug noch Veruntreuung.
Das heißt, eine unlautere oder rechtswidrige persönliche Bereicherung irgendeiner Art zum Nachteil von Ericsson wird nicht akzeptiert. Solche Handlungen werden normalerweise als Straftaten betrachtet.
Geldwäsche
Ericsson unterstützt die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer und krimineller Aktivitäten. Es ist daher von grundlegender Wichtigkeit, dass alle Mitarbeiter sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften, die damit in Zusammenhang stehen, kennen und befolgen.
Fragen
Bevor wir den Bereich Korruptionsbekämpfung abschließen, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit, um zu rekapitulieren, was Sie durchgearbeitet haben. Gehen Sie ggf. zurück, um sicherzustellen, dass Sie alles verstanden haben. Sie sollten die Fragen als Leitfaden mit ausgewählten Beispielen und nicht als vollständige Liste betrachten.
- Sind Ihre Mitarbeiter in den Grundlagen der Korruptionsbekämpfung geschult und wissen, welche Warnzeichen auf Korruption hinweisen?
- Existieren in Ihrem Unternehmen Mitarbeiterempfehlungen zur Angemessenheit von Geschenken und Bewirtung?
- Existieren in Ihrem Unternehmen Routinen zur Verhinderung von und zum Umgang mit korruptem Verhalten?
- Wie verwaltet Ihr Unternehmen die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge von Ericsson und wie stellt es sicher, dass diese korrekt in den Büchern erfasst werden?